Der Bundestag hat das Gebäudeenergiegesetz beschlossen. Es regelt, welche Heizungen künftig in Gebäuden eingebaut werden dürfen. Der heimische Bundestagsabgeordnete Bengt Bergt (SPD) begrüßt, dass nun Klarheit geschaffen wurde. „Es wurde lange gerungen, aber die Diskussion hat sich gelohnt: Klimaschädliches Gas und Öl verschwinden nach und nach aus den Heizungskellern. Wir bringen die Klimawende im Wärmesektor voran – sozial gerecht und mit klaren Leitplanken für Kommunen, Mieter und Hausbesitzer.“
Grundlage der Wärmewende ist eine verpflichtende und flächendeckende Wärmeplanung. Diese muss in Kommunen über 100.000 Einwohner bis Mitte 2026 vorliegen, für die restlichen bis Mitte 2028. „Erst wenn klar ist, welche Gebiete mit welcher Infrastruktur versorgt werden sollen, müssen Eigentümer von Bestandsgebäuden eine Heizung einbauen, die zu mindestens 65 Prozent
mit erneuerbarer Energie betrieben wird. Das verhindert unnötige Heizungs-Umbauten und gibt aufgrund von Übergangsfristen vielen Eigentümern die Chance, sich an geplante Fernwärmenetze anschließen zu lassen“, erklärt der SPD-Energiepolitiker. Viele Kommunen in Segeberg und Stormarn seien hier schon sehr weit, zum Beispiel Norderstedt und Bad Oldesloe.
Für den Fall, dass eine Heizungsanlage kaputtgeht, bleibt es dabei: „Niemand muss seine Heizung herausreißen, wenn sie defekt ist. Man kann sie zunächst reparieren lassen oder eine gebrauchte Heizung einbauen“, beruhigt Bergt. Für Neubauten gelte die Einsatzpflicht von Erneuerbaren Energien grundsätzlich bereits mit Inkrafttreten des Gesetzes, also zum Beginn des nächsten Jahres. Sollten sich Eigentümerinnen und Eigentümer für den Einbau einer neuen Heizung entscheiden, bleibt es grundsätzlich ihnen überlassen, welche Technologie sie nutzen (etwa eine Wärmepumpe oder Heizungen, die mit Biomethan, Wasserstoff oder Biomasse betrieben werden).
In den vergangenen Monaten habe bei vielen Eigentümern und Mietern Unsicherheit geherrscht, weiß Bergt. „Ich habe mit vielen Bürgerinnen und Bürgern gesprochen. Natürlich hatten einige Menschen Angst, dass sie möglicherweise ihr Haus verkaufen müssen, wenn ein Heizungstausch ansteht. Und Mieter haben sich gefragt, ob sie sich künftig ihre Miete noch leisten können.“ Diese Befürchtungen seien verständlich. Sie seien zum Teil aber durch gezielte Fehlinformationen anderer Parteien geschürt worden, kritisiert der Bundestagsabgeordnete. „Wir haben immer ein soziales Auffangnetz mitgedacht. Niemand soll überfordert werden – dafür steht die SPD.“
Der Staat unterstützt den Heizungstausch finanziell. Grundsätzlich erhält jeder Gebäudeeigentümer eine Sockelförderung von 30 Prozent. Haushalte mit einem Jahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro erhalten weitere 30 Prozent. Außerdem gibt es einen weiteren Bonus von 20 Prozent, wenn Vorgaben schneller erfüllt werden. Der maximale Fördersatz beträgt 70 Prozent.
Vermieter können eine „Modernisierungsumlage“ von ihren Mietern verlangen. Diese liegt bei 10 Prozent der Investitionskosten – aber nur, wenn eine Förderung auch wirklich in Anspruch genommen wird. „Die maximale Erhöhung pro Quadratmeter haben wir bei 50 Cent gekappt. Dieses Auffangnetz war uns als SPD besonders wichtig. Wir verhindern, dass Mieterinnen und Mieter finanziell überfordert werden. Die Wärmewende wird uns nur gelingen, wenn wir alle Menschen mitnehmen“, betont Sozialdemokrat Bergt.
Was ist noch wichtig?
Gasheizungen bleiben möglich – Aufklärung verpflichtend:
- Wer nach dem Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes sich für den Einbau einer Gasheizung entscheidet, erhält eine verpflichtende Beratung. In dieser wird er auf die Risiken steigender Betriebskosten und einer begrenzten Nutzungsdauer seiner Heizung hingewiesen. Dazu soll es zusätzlich eine entsprechende Aufklärungskampagne der Bundesregierung geben.
- Wer sich trotzdem für eine Gasheizung entscheidet, muss ab 2029 15 Prozent, ab 2035 30 Prozent und ab 2040 60 Prozent klimaneutrale Gase (Biomethan, Wasserstoff) nutzen. Dies kann er bilanziell über den Kauf entsprechender Herkunftsnachweise oder Zertifikate seines Versorgers nachweisen.
- Der Einbau einer auf Biomasse (Holz, Pellets) basierenden Heizung bleibt uneingeschränkt im Alt- und Neubau möglich. Die verpflichtende Nutzung von Solarthermie und eines Pufferspeichers entfällt.