Russland setzt verstärkt Energie als Waffe ein. Erst vor kurzem hat Putin die Gaslieferungen nach Polen und Bulgarien gestoppt. Er droht auch Deutschland mit einem Lieferstopp.
In dieser Woche haben wir deshalb abschließend den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes von 1975 beraten. Mit dem Entwurf schaffen wir Rechtssicherheit und Berechenbarkeit für die Akteure auf dem Markt. Sollte es künftig zu einer Mangellage bei Gas kommen, muss man wissen, wie viel Gas gebraucht wird und wofür. Diese Informationen werden künftig zentral von einer digitalen Plattform für Erdgas bei der Bundesnetzagentur gesammelt und verwaltet.
Wenn das Gas zugeteilt wird, muss es auch bezahlt werden. Dürfen Gasanbieter einen Preisanstieg nicht weiterreichen und gehen deshalb insolvent, kommt gar kein Gas mehr an. Deshalb sieht der Entwurf die Weitergabe von Preisaufschlägen vor. Dafür werden enge und transparente Kriterien festgelegt.
Besteht eine konkrete Gefahr, dass ein Unternehmen seinen Verpflichtungen innerhalb der kritischen Infrastruktur nicht nachkommt, kann der Staat eingreifen. Der Entwurf sieht hierfür unter anderem Regeln für die Stilllegung von Gasspeichern, für eine treuhänderische Verwaltung von Energieunternehmen und – als Ultima Ratio – eine Enteignung durch den Staat vor.