SPD hat sich über Organspende informiert

Voraussichtlich im ersten Quartal 2022 tritt das „Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende" in Kraft.

Organspende und Organtransplantation

Der Bundestag hatte sich des Themas angenommen, weil es zur Zeit in Deutschland weit mehr Organspende-bedürftige Menschen als Spender gibt. Inhalt des Gesetzes ist, dass eine Zustimmung zur Organspende nötig bleibt, aber vermehrt dafür geworben werden soll.

Um sich zu informieren, hat der SPD-Kreisverband einen Spezialisten eingeladen: Dr. Florian Grahammer, den Leiter des Transplantationszentrums im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf. In einer Videokonferenz hat er zunächst erläutert, wie in europäischen Staaten die Organspende geregelt ist. In Spanien zum Beispiel, wo eine Widerspruchsregelung gilt, gibt es je Million Einwohner 38 Menschen, die nach dem Tod Organe spenden. In Deutschland dagegen sind es nur 10,9 Menschen.

Dr. Grahammer hat dann dargestellt, wie Organspenden in Deutschland durch ein Zusammenwirken von Krankenhäusern und vielen anderen Stellen geregelt sind, welches die medizinischen Voraussetzungen einer Transplantation sind und wie im Falle des Falles die Transplantation abläuft.

Wer den Video-Vortrag nachträglich sehen und hören möchte, kann das hier tun.