Kinderrechte ins Grundgesetz

Tobias von Pein: Heute ist ein guter Anlass erneut für die Verankerung der Kinderrechte ins Grundgesetz zu werben.

Bild: StockSnap (Pixabay)
„Kinderarmut reduziert Bildungschancen, beeinträchtigt die Gesundheit und stellt Kinder sozial und kulturell an den Rand. Das wollen wir nicht!“
Zum heutigen Internationalen Tag der Kinderrechte, erklärt der Sprecher für Kinder und Jugendliche, der SPD-Landtagsfraktion, Tobias von Pein:
„Heute ist ein guter Anlass erneut für die Verankerung der Kinderrechte ins Grundgesetz zu werben. Nach den guten Erfahrungen mit der Aufnahme von Kinderrechten in die Landesverfassung, setzen wir uns auch für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz ein, denn alle Kinder und Jugendlichen sollen einen Anspruch darauf haben, gefördert und geschützt zu werden.
Wir sagen: Herkunft darf kein soziales Schicksal sein! Kinderarmut reduziert Bildungschancen, beeinträchtigt die Gesundheit und stellt Kinder sozial und kulturell an den Rand. Das wollen wir nicht! Wir unterstützen Familienministerin Dr. Franziska Giffey ausdrücklich in dem Ziel, Deutschland noch kinderfreundlicher zu machen. Gleichzeitig begrüßen wir, dass Justizministerin Christine Lambrecht noch in diesem Jahr einen Gesetzesentwurf für Kinderechte im Grundgesetz vorlegen wird.
Starke Kinderrechte bedeuten auch, Kinder und Jugendliche zu beteiligen. Kinder und Jugendliche wollen und sollen ihr Umfeld und ihre Zukunft mitgestalten. Daher freuen wir uns, dass der diesjährige Bürgerpreis in der Kategorie „Demokratiepreis“ dieses Jahr an das Model United Nations Schleswig-Holstein“ (MUN S-H) und an „PartizipAction!“ ging. Am kommenden Wochenende erwarten wir zudem wieder viele Jugendliche zur 33. Veranstaltung „Jugend im Landtag“, bei der die Jugendlichen rund 50 Anträge zu den unterschiedlichsten Themen beraten und beschließen.“