In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt,- Natur- und Klimaschutz (UNK) am 4. September sollen die Ausschreibungskriterien von Leistungen im ÖPNV im Segeberger Kreisgebiet beraten werden. Im kommenden Jahr werden einige ÖPNV-Teilbereiche mit Laufzeit von 10 Jahren neu vergeben. Die Sitzungsvorlage sieht dazu keine geordnete Personalübernahme vor. Somit stehen Arbeitnehmerrechte auf dem Spiel. Ein Antrag der SPD-Kreistagsfraktion will dies verhindern. „Eine Personalübernahmepflicht sichert die Rechte und den Besitzstand der Arbeitnehmer, ist für uns also unverzichtbar“, stellte Jens Wersig, SPD-Kreistagsabgeordneter und Sprecher der Sozialdemokraten im UNK-Ausschuss, die Position der SPD-Kreistagsfraktion klar. Unternehmen, die das nicht gewährleisten können, müssen von der Ausschreibung ausgeschlossen werden. Damit unterstützt die SPD die Forderungen der Gewerkschaft Ver.di.
Sollten neue Betreiber den Zuschlag bekommen ergäbe sich das Risiko des Arbeitsplatzverlustes für viele Beschäftigte des jetzigen Betreibers. Die Beschäftigten müssten sich beim neuen Betreiber bewerben und hätten keinen Anspruch darauf, ihre sozialen Besitzstände anerkannt zu bekommen. Die Sorge insbesondere der älteren Beschäftigten, dann nicht eingestellt zu werden, ist in einem solchen Fall aus unserer Sicht begründet.
Die Festlegung der Personalübernahme ist ein deutliches Signal in Richtung der Beschäftigten und eine Win-Win-Situation, denn ein eventuell neues Unternehmen reduziert seinen Aufwand und seine Kosten der Rekrutierung, Ausbildung und profitiert durch eine geringere Zahl von Unfallschäden, da das Personal sofort voll einsatzfähig und erfahren ist. „Es kann nicht sein, dass Betreiberwechsel zu Lasten der Arbeitnehmer durchgeführt werden können. Die ÖPNV-Ausschreibungen müssen also entsprechend formuliert sein“, betonte Wersig.