Tariftreue muss bei öffentlicher Vergabe gelten!

Jamaika will Gute Arbeit, Sozial- und Ökologiestandards zerschlagen.

Maurer lernen
Bild: Monkey Business Images / Shutterstock

Die Landesregierung von Schleswig-Holstein will aus dem öffentlichen Vergaberecht die Tariftreue, die sozialen und ökologischen Kriterien streichen, dazu nimmt der Landesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) im SPD-Landesverband Schleswig-Holstein, Frank Hornschu, Stellung.

Frank Hornschu
Frank Hornschu, AfA-Landesvorsitzender Bild: Steffen Voß / CC-BY-SA

„Es gibt keine seriöse, schlüssige, nachvollziehbare Begründung dafür, warum Arbeitnehmer*innen, die im Auftrag des Landes und der Kommunen tätig werden, schlechtere Arbeits- und Einkommensbedingungen hinzunehmen haben, als die, die für die öffentliche Hand gelten bzw. von den Tarifvertragsparteien festgelegt worden sind. Die Auftragsvergabe der öffentlichen Hand muss die Kriterien von Guter Arbeit einhalten und darf somit nur an tarifgebundene und mitbestimmte Unternehmen erfolgen! Der Vergabemindestlohn muss kontinuierlich entsprechend den Vereinbarungen der Tarifvertragsparteien angepasst werden.

Die Landesregierung, aus CDU, FDP und Grüne, muss auch weiterhin die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen, die europäischen und bundesrechtlichen Vergabestandards beibehalten. Sie darf sich nicht an die Spitze der Ausbeutung von Mensch und Umwelt, von Lohn- und Sozialdumping setzen. Sie ist vielmehr für den fairen Wettbewerb entsprechend von Leistung, Qualität und Innovation, auch und insbesondere gegenüber den redlichen Firmen, verantwortlich; alles andere wäre mit charakterfest und gewissenhaft nicht vereinbar.

Das Gesetzes über die „Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge“ in Schleswig-Holstein koppelt die öffentliche Auftragsvergabe an die Tariftreue, an die soziale Verträglichkeit und an ökologische Vorgaben – eine Abweichung von dieser bewährten Praxis könnte mit Verstand und Vernunft nicht in Einklang gebracht werden.“

Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen